Protest zu Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ)
Die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) wurde 1988 in der BRD eingeführt und hatte einen Punktwert von 11 Pfennigen. 1996 erfolgte eine Erhöhung auf 11,4 Pfennige und wurde mit der Währungsreform auf ca. 5,8 Cent umgerechnet. An diesem Punkt stehen wir leider noch heute!
Dies bedeutet einen zunehmenden Preisverfall zahnärztlicher Leistung auf dem aktuellen Stand der Technik. Mit zunehmenden laufenden Kosten (Miete, Löhne, Energie, Hygienestandards ect.) haben wir die gleiche Entlohnung wie 1988! Mit der GOZ-Novellierung 2012 wurden zwar einige Leistungen von der Punktbewertung angehoben (zufällig nur Zuzahlerleistungen der gesetzlich Versicherten), aber der großteil der GOZ ist auf dem Stand von 1988.
Hier ein aktuelles Beispiel (Stand 01.12.22):
Zahnärztliche Vorsorgeuntersuchung eines Privatpatienten: 12,94 Euro
Zahnärztliche Vorsorgeuntersuchung eines AOK Patienten: 21,61 Euro
Allgemeine Vorsorgeuntersuchung eines Hundes: 23,62 Euro
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hatte 2013 die von sechs Zahnärzten vorgetragene Verfassungsbeschwerde gegen die Nichtanhebung des Punktwerts der Gebührenordnung für Zahnärzte nach 46 Jahren Honorarstillstand nicht zur Entscheidung angenommen und keine Stellungnahme zur Verfassungsgemäßheit dieses Punktwerts abgegeben.
Eine Petetion wurde eingereicht und bisher ignoriert.
Hier ein Vorschlag eines Kollegen: Die neue GOZ